Ebay — Gericht widerruft Hehlerei-Urteil
Geschrieben von tm
Wie wir berichteten wurde ein Ebay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt, obwohl die Beweiskette an den Haaren herbeigezogen war. Dieses Urteil wurde nun widerrufen.
Das Landgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil (AZ 18 AK 136 / 07) die Entscheidung des Amtsgericht Pforzheim widerrufen. Dieses hatte den Angeklagten der Hehlerei schuldig gesprochen, da er ein Navigationsgerät eine polnischen Anbieters zu einem absoluten Schnäppchenpreis erstand.
Für die Richterin war damals klar, dass der Käufer erkennen musste, dass es sich dabei um Diebesgut handelte. Das Startgebot von einem Euro, der günstige Endpreis, die Neuheit des Geräts und die Herkunft des Verkäufers (Polen) hätten doch genug Zweifel an der Legalität des Geräts wecken müssen.
Das Landgericht in Karlsruhe sah diese Punkte für nicht beweislastig genug. Ein Startpreis von einem Euro sei bei Ebay normal und der günstige Endpreis ja gerade das Ziel der Ebay-Gemeinschaft. Auch das der Verkäufer in Polen saß, sei keine schlüssige Argumentation.
Vorerst stellt dieses Urteil jedoch keine wirkliche Entwarnung dar. Erst wenn der BGH über solche Fälle entschieden hat, kann man von gewisser Rechtssicherheit sprechen. Zumindest bewies der deutsche Rechtsstaat damit etwas Vernunft und Aktualität.
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7. Oktober, 2007 um 17:22 Uhr
Meistens sind die Gerichte von solchen Sachen dermaßen überfordert, daß schon mal das eine oder andere falsch ausgelegt wird, man muß wirklich schon ganz genau hinschauen, was für Waren und vor allem in welcher Art die angeboten werden. Ich handele als privater Kunde seit 1999 schon auf eBay und anderen Plattformen, aber was ich alles dort schon erlebt habe, ist manchmal haarsträubend gewesen. Dieses Urteil ist vielleicht mal ein Anfang damit es allgemein im Netz ehrlicher wird.
7. Oktober, 2007 um 18:15 Uhr
Dies war mein letzter Kommentar zu dem Bericht über das Urteil des AG Pforzheim:
Muss ja nun aus aktuellem Anlass auf diesen Artikel zurückkommen. Es gibt sie ja doch noch, “die Gerechtigkeit” ! Das Landgericht Karlsruhe, Aussenstelle Pforzheim, hat dieses skandalöse Amtsgerichtsurteil aufgehoben, und den wegen Hehlerei verurteilten Softwareingenieur freigesprochen. Schade nur das die Amtsrichterin nicht gleichzeitig wegen Rechtsbeugung zu einer hohen Strafe verdonnert wurde, und natürlich nie wieder “Recht” sprechen darf.
Und lieber Harry C.: ein Gericht, welches im Namen des Volkes, ein Urteil fällen soll, darf nicht damit überfordert sein, Recht zu sprechen. Da Gesetze existieren, wonach man sich richten kann, hätte es dieses AG Urteil nie geben dürfen. Hier ging es scheinbar nur darum einem unbescholtenem Bürger irgendwie Geld, zugunsten der Staatskasse, aus dem Kreuz zu leiern. So ein Urteil macht das Netz oder auch andere Rechtsräume definitiv nicht ehrlicher, sondern lässt die Bürger immer weniger Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Dem hat glücklicherweise das Landgericht ein “P” vorgesetzt.
Ich bin nun auch schon 7 Jahre mit ebay und co im Netz aktiv, und habe auch schon das eine oder andere erlebt, meistens allerdings nur positives, grundsätzlich gilt auch hier, gegen echte kriminelle Energie ist nun mal nirgendwo ein Kraut gewachsen.
Liebe Grüße
Kai-Uwe Nielsen