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Feb 28

Fristlose Kündigung wegen Sex am Arbeitsplatz!

Allgemein, Computer und Büro, Verbrauchernews, Recht
Geschrieben von vs


Dass unser Privatvergnügen auch in die private Freizeit fallen sollte ist mehr als logisch, vor allem wenn es um sexuelle Aktivitäten geht und sei es auch nur ein Anruf beim Telefonsex!

Doch muss der Arbeitgeber in mündlicher oder schriftlicher Form ganz deutlich kommunizieren, dass er solche Telefonate oder generelle sexuelle Handlungen nicht duldet, sonst ist ein Vergehen seitens des Arbeitnehmers in dieser Hinsicht nicht mit einer fristlosen Kündigung zu ahnden. LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 4 Sa 91/07

Wer also während der Arbeitszeit Sexhotlines auf Kosten des Arbeitgebers anruft, obwohl bekannt ist, dass das generell nicht geduldet ist, der muss zu Recht mit einer fristlosen Kündigung rechnen, zudem sollte er sich moralisch gesehen schämen!

Generell gilt: privates Vergnügen gehört in die Freizeit und nicht in die Arbeitszeit!




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