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Feb 28

Gesetz zur Online-Durchsuchung vom Bundesverfassungsgericht verworfen!

Allgemein, Computer und Büro, Verbrauchernews, Internet, Recht
Geschrieben von vs


Das Budesverfassungsgericht entschied ganz klar:

das Gesetz zur Online-Durchsuchung würde ganz erheblich das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und ist somit nicht wirklich tragbar!

IT Systeme hätten im Grundsatz vertraulich zu sein, die Integrität soll grundgesetzlich geregelt und gewährleistet sein!

Computer dürfen also nicht heimlich durchsucht werden! Das ist grundgesetzwidrig!

Wen allerdings eine große Gefahr bestehe oder ein sonstiger Ausnahmezustand bestünde, sei es mit einer ausdrücklichen Genehmigung erlaubt, einen PC heimlich auszuspionieren. Das muss von einem Richter angeordnet werden.

Es ist also nicht rechtens, dass jeder PC heimlich durchsucht werden kann, wenn allerdings einige Indizien darauf hinweisen, dass z.B. wichtige Informationen bezüglich eines geplanten Terroranschlags auf einem bestimmten PC gespeichert sind, so kann ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen, da sie gerechtfertigt ist.




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