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Gesundheit — Beachten Sie unbedingt die Warnhinweise auf dem Beipackzettel des Medikaments!

Von vs 19 Juli 2007
 
Rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke, die auch noch ohne Zuzahlung sind, sind Gold wert. Allerdings sollte man sich mit den gängigen Warnhinweisen auf dem Beipackzettel schon ein wenig auskennen, um auch genau zu wissen, was man sich da verabreicht, denn Medikamente zu verstehen ist gar nicht so einfach.


Emulsionen sollten vor dem Gebrauch immer geschüttelt werden, da sich am Boden die wirkenden Partikel absetzten, die sich aber vor der Einnahme unbedingt mit der Flüssigkeit vermischt haben sollten. Das gilt insbesondere für Säfte, die Antibiotika enthalten.

Wenn man in der Apotheke einen Impfstoff kauft, muss die Kühlkette einhalten. Auf der Packung steht meist auch der Hinweis: im Kühlschrank lagern! Das gilt es einzuhalten, denn sonst ist die Wirkung des Stoffes nicht mehr garantiert. Das gilt übrigens auch für Insulin.

Wenn auf dem Medikament schriftlich davor gewarnt wird, dass die Einnahme Schwindel oder Schlaflosigkeit verursachen kann (oft bei Mittel gegen Bluthochdruck), dann sollten Sie mit der Einnahme des Medikaments besser bis zum Wochenende warten, denn diese Symptome treten häufig zu Beginn der Einnahme auf. Schmerzmittel sollte man nicht mit alkoholischen Getränken einnehmen. So steht es auf der Packung.

Und zu Recht, denn das setzt den Kreislauf schachmatt.
Keywords zu diesem Post: allgemein, verbrauchernews, gesundheit und medizin
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