Der Pate Zoff bei den Beckhams!
Aug 24

Hartz IV — Übernahme der Mietkosten!

Verbrauchernews, Hartz IV 4
Geschrieben von vs


Hartz IV Empfänger bekommen eine angemessene Unterkunft / Wohnung vom Amt bezahlt. Wie hierzu die Konditionen sind, und was man beachten muss und soll, wird hier kurz erläutert:

Die Übernahme der Wohnungskosten passiert separat und getrennt von der Auszahlung der Regelleitung bei Hartz IV Fällen. das Geld für die Miete wird in der Regel an den Empfänger direkt ausbezahlt, in Härtefällen, kann es aber auch direkt an den Vermieter gezahlt werden.

Menschen unter 25 haben generell keinen Anspruch mehr auf die Übernahme der Mietkosten! Ausser es liegt ein Härtefall vor, wenn zum Beispiel die Eltern sich daneben benehmen. Dann kann ein Sonderantrag gestellt werden.

Die Höhe der Mietkosten, die übernommen werden ist nicht einheitlich geregelt: es hängt vom Gebiet ab, in dem man wohnt und dem entsprechenden Mietspiegel.

Wer Mietschulden hat: das wird nicht grundsätzlich vom Träger ausgeglichen, man hat aber die Möglichkeit einen Spezial-Kredit zu beantragen, den man dann wieder abbezahlt.

jetzt wird es aber wichtig, denn was steht einem denn, was die Größe der Wohnung betrifft, zu? 45m² für eine Person, 60m² für zwei Personen, sowie nochmal zusätzlich 15m² für jede weitere Person (nicht Säuglinge) Alles was drüber und teurer ist, muss man von seiner Regelleistung selber begleichen oder umziehen!

Kompliziert wird es, wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung hat. Dann wird speziell ausgerechnet, ob man überhaupt einen Anspruch auf Leistungen hat!




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