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Apr 03

Haustier — Hundehalterhaftpflicht nicht vergessen

Allgemein, Haustier, Verbrauchernews, Versicherungen
Geschrieben von js


Noch immer haben viele Hundebesitzer keine entsprechende Versicherung für ihren Vierbeiner abgeschlossen. Doch leider wird auch das Risiko, welches von einem Hund ausgehen kann, sehr oft unterschätzt.

Gerade wenn der geliebte Hund einmal ausbüchst, den Postboten oder anderen Hunde anfällt, kann der Traumhund schnell zum Alptraum werden. Oft wird dieser Aspekt bei der Hundehaltung völlig außer Acht gelassen. Kosten für Steuern, Futter oder Tierarzt werden lediglich bedacht.

Hundebesitzer haften für alle Sach- und Personenschäden, die der eigene Hund anrichtet. Selbst die private Haftpflichtversicherung tritt für derartige Schäden nicht in Leistung. Schutz für Tier und Halter bietet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Diese, bisher freiwillige Versicherung, deckt alle, durch den versicherten Hund hervorgerufenen, Schäden ab. Diese Versicherung können mit einer Deckungssumme von 1 Mio € bis hin zu 10 Mio € abgeschlossen werden.

Sicher wirkt sich die Höhe der Versicherungssumme entsprechend auf den Versicherungsbeitrag aus. Daher sollte vor Versicherungsabschluss abgewogen werden, welche Gefahren vom Hund ausgehen könnten.

Dabei sollten Sie sich beispielsweise folgende Fragen stellen: Welche Schäden können in der Stadt oder im ländlichen Raum auftreten. Besteht akute Gefahr in der Nachbarschaft? Führe ich meinen Hund in dichten Siedlungen, auf Hundewiesen oder auf wenig genutzten Flächen und Feldern aus? Wie sind die Charaktereigenschaften meines Hundes?

Selbst Personen, die vorübergehend die Aufsichtspflicht des Hundes wahrnehmen, sind über die Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt.

Einige Bundesländer reagieren bereits auf diesen Umstand und führen die Hundehalterhaftpflichtversicherung als unbedingtes Muss für die Hundehaltung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen so genannten „Kampfhund“ oder einen „normalen“ Hund besitzen.

Viele Versicherungsgesellschaften zeigen sich sogar großzügig, wenn Tier und Halter eine so genannte Begleithundprüfung abgelegt haben. Hier darf der Versicherungsnehmer mitunter mit einem Bonus rechnen.

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