Internet — Computerbesitzer haften nicht für andere Benutzer
Geschrieben von tm
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt geht hervor, dass Eltern nicht dafür haften, wenn ihre Kinder ohne ihr Wissen illegale Dinge im Netz anstellen.
Der Fall war folgender: Über den Computer eines Familienvaters wurden, in dessen Abwesenheit, ca. 300 Musiktitel auf illegalen Tauschbörsen getauscht. Ein Familienmitglied muss diese ins Netz gestellt haben, wer es war, konnte jedoch nicht geklärt werden.
Aus dem Urteil geht hervor, dass der Besitzer des Internetzugangs die Nutzung durch andere nicht ständig überwachen muss, solange es keine Anzeichen für einen illegalen Gebrauch des Zugangs gibt. Eine Überwachung und Einführung muss nur dann vorliegen, wenn es Anhaltspunkte für geplanten oder bereits geschehenen Missbrauch gibt.
Der Familienvater musste für den Urheberrechtsschaden nicht aufkommen. Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 11 W 58/07).
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9. Januar, 2008 um 21:03 Uhr
[…] Wie consumerblog berichtete, geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 11 W 58/07) hervor, dass Eltern nicht dafür haften, wenn ihre Kinder ohne ihr Wissen illegale Dinge im Netz anstellen. […]
15. Januar, 2008 um 00:16 Uhr
…Anwaltskind… ???