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Sep 23

Karriere — Kündigung wegen surfen am Arbeitsplatz?

Allgemein, Computer und Büro, Verbrauchernews, Internet, Recht
Geschrieben von vs


Fast jeder hat es schon gemacht: am Arbeitsplatz im Internet surfen!

Manche schalten damit mal für 5 Minuten ab und können sich nach dem kleien Ausflug in eine andere Welt auch wieder viel besser konzentrieren, andere nutzen diese Möglichkeit schamlos aus.

Wichtig zu wissen: Mit welchen Konsequenzen hat man al Arbeitnehmer zu rechnen, wenn man beim Surfen während der Arbeitszeit erwischt wird?

In schweren Fällen kann es sogar die Kündigung sein, die einem winkt! Das gilt für die krassen Fälle, die stundenlang im Netz surfen und sich dann vielleicht noch Überstunden dafür berechnen lassen.

Man nennt das dann “erhebliche schuldhafte Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten” und das ist ein Kündigungsgrund! Jedoch ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht, das heisst er muss beweisen, dass der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum gesurft hat, anstatt seiner Arbeit nachzugehen.

Ernst wird es auch, wenn dem Unternehmen dadurch Schäden entstanden sind, wie etwa Umsatzeinbussen oder ähnliches. Dann kann der Unternehmer den Betrag beim Arbeitnehmer zurückfordern.

Fazit: der kleine Ausflug ins Netz ist sicherlich kein Verbrechen, aber es gilt auch hier, es nicht zu übertreiben, denn das kann schlimme Folgen haben!




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