Mode — Umtauschrecht im Sommerschlussverkauf!
Geschrieben von vs
Langsam geht es los: der “Sommerschlussverkauf”, wie wir ihn immernoch gerne nennen, hat in einigen Läden bereits begonnen. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen heisst das Motto:
Minderwertige Ramschware meiden und den Kassenzettel aufbewahren. Das rät die Verbraucherzentrale Bayern.
Auch im Schlussverkauf sollten Kunden Preise vergleichen und auf Qualität und Pflegesymbole achten, denn nicht selten kaufen Unternehmen Billigwaren kurz vor der heissen Zeit auf, um sie dann als reguläre reduzierte Ware an den Kunden zu bringen. Vor solchen Käufen sollte man sich unbedint schützen!
Was viele Verbraucher noch nicht wissen: Seit letztem Jahr gilt für alle Waren eine neue Gewährleistungszeit von zwei Jahren. “Um seine Recht wahrzunehmen ist es wichtig, den Kassenzettel sorgfältig aufzubewahren”, mahnt Sprecherin Ingrid Kreuzer. Der Kunde könne beschädigte Ware bis zwei Jahre nach dem Kauf reklamieren.
Der Umtausch fehlerfreie Ware sei jedoch weiterhin ein freiwilliges Entgegenkommen des Händlers gegenüber dem Kunden, betont die Verbraucherzentrale.
Fragen Sie am besten vorher nach, welche Rückgabebedingungen gelten, dann gibt es auch kein böses Erwachen!
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/
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