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PC — Online-Durchsuchung nicht zulässig

Von ah 5 Februar 2007
 
Das heimliche Durchsuchen von Computern durch die Polizei ist nicht zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe entschieden. Die Strafprozessordnung decke nicht das Ausspähen der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten.
Der BGH wollte mit diesem Urteil klären ob das bereits in der Praxis durch Ermittler erfolgte Ausspähen von Computern überhaupt zulässig ist. Bei einer verdeckten Online-Durchsuchung soll ein Programm heimlich die Daten von verdächtigen Ausspähen. Bisher war das BGH unterschiedlicher Auffassung über die rechtmäßigkeit dieser Durchsuchungen. Im Gegensatz zu einer normalen Hausdurchsuchung, die offen und in Anwesenheit des Betroffenen stattfindet, funktioniert das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Trojaners. Dieser kann quasi von den Bankdaten bis hin zu Email und Chat-Protokollen alles an die Behörden liefern, was der User am PC macht. Dies käme einem grossen Lauschangriff gleich und keiner Durchsuchung.

http://www.bundesgerichtshof.de/ 
Keywords zu diesem Post: computer und büro, verbrauchernews, internet
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