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Mai 22

Recht — Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsstättenrichtlinie für ein gutes Raumklima zuständig. Auch im Sommer!

Allgemein, Verbrauchernews, Gesundheit und Medizin, Recht
Geschrieben von vs


So sehr wir auch den Sommer herbeisehnen und auch mögen: er hat auch seine Schattenseiten, denn wir müssen bei hohen Temperaturen trotzdem arbeiten und das ist nicht immer lustig. Es kann sogar zu Gesundheitsschäden führen.

Doch Arbeitnehmer müssen dabei nicht ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Kreislaufprobleme und Schwindel können die Folge sein, wenn wir durch Hitze zu wenig Flüssigkeit im Körper haben. Der Gesetzgeber hat Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor zu hohen Belastungen erlassen.

In der Arbeitsstättenverordnung steht, dass in Arbeits-, Pausen- oder Kantinenräumen eine der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss.

Die Anforderungen in der Arbeitsstättenrichtlinie sind etwas konkreter formuliert. Es darf die Lufttemperatur in Arbeitsräumen, 75 Zentimeter über dem Fußboden gemessen , die 26 Grad Grenze nicht überschreiten. Bei darüber liegenden Außentemperaturen darf die Innentemperatur ausnahmsweise auch höher als 26 Grad sein.

Aber es gibt eine Grenze dafür, welche Höchsttemperatur den Mitarbeitern zuzumuten ist. Verschiedene Gerichte haben entschieden, dass die Temperatur drinnen mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen muss. Darauf können sich Arbeitnehmer berufen, wenn sie von ihrem Vorgesetzten Maßnahmen zur Senkung der Temperatur verlangen wollen.

Für das richtige Klima ist der Arbeitgeber zuständig, da er die Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hat, muss er geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen.




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2 Kommentare zu “Recht — Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsstättenrichtlinie für ein gutes Raumklima zuständig. Auch im Sommer!”

  1. Jürgen Polz meinte:

    Wie soll ein Arbeitgeber die Raumtemperatur 6°C unter die Außentemperatur regeln wenn keine Klimaanlage vorhanden ist?In unserer Firma werden Lüfter aufgestellt welche nur die warme Luft bewegen.Sonnenschutz an den Fenstern ist vorhanden aber in der Etage unter dem Dach bleibt die Luft stehen und auch mit Durchzug ist nichts zu machen.Da sind 30° C Normalität.Welche alternativen soll es dann geben?Als Dienstleister kann man auch keine Arbeitszeitverlagerung machen.
    Mit freundlichen Grüssen
    J.Polz

  2. Ralf meinte:

    Mittlereweile gibt es Klimageräte für unter 500,– €. Ich denke für Arbeitgeber sollte sich diese Anschaffung lohnen, wenn Mitarbeiter über die Sommermonate “frisch” bleiben und volle Leistung bringen. Unter dem Dach bei über 30 Grad kann niemand mehr eine vernünftige, konzentrierte und dauerhafte Arbeit erbringen.