Recht — Die Pendlerpauschale
Geschrieben von tm
Seit Anfang 2007 gelten die umstrittenen neuen Regelungen zur Pendlerpauschale. Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht mit deren Rechtmäßigkeit befassen.
Seit diesem Jahr gilt: Erst ab dem 21. Kilometer können Fahrtkosten als Steuerfreibeträge eingetragen werden. Bislang galt die Regelung ab dem ersten Kilometer. Für viele Menschen bedeutet die neue Regelung eine benachteiligung. Wohnen sie beispielsweise nur 20,9 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt, bekommen sie keine Fahrtkosten angerechnet.
Nun hat der Bundesfinanzgerichtshof in München einen Eilbeschluss bekannt gegeben, nachdem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bestehen. Die Begründung des Bundesfinanzgerichtshofs: “Es ist offensichtlich, dass die Kosten der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, um deren steuerliche Anerkennung gestritten wird, jedenfalls nach bisherigem Verständnis für den Antragsteller beruflich veranlasst sind. Sie sind zur Erwerbssicherung unvermeidlich, denn wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstätte begibt, so verdient er auch nichts”.
Diese klare Auffassung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Fall noch nicht entschieden ist. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht, welches voraussichtlich erst 2008 oder sogar erst 2009 über die Rechtmäßgkeit der Regelung entscheiden wird.
Für die eigene Steuererklärung ist nun Vorsicht geboten. Wer sich nun auf den “Sieg” verlässt und seine Pendlerpauschale ungekürzt gelten machen will, muss damit rechnen, dass er dann Nachzahlungen leisten darf. Dieter Ondracek vom Bund der deutschen Steuergewerkschaft fordert deshalb das Finanzministerium auf, alle Steuerbescheide für 2007 als vorläufig zu titulieren. Damit würden sich auch Finanzämter eine große Flut an Widersprüchen sparen können.
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10. September, 2007 um 09:02 Uhr
Die Pendlerpauschale sollte weiter bestehen bleiben. Arbeitet man, kommt dies den Staat zugute, in dem man Steuern bezahlt, ausserdem wird die Wirtschaft angekurbelt, indem man Sprit konsumiert. Ich denke jeden wäre es lieber die Zeit, die man im Auto für die Arbeit verbringt zuhause oder als Freizeit zu verbringen. Es ist nicht richtig vom Staat “bestraft” zu werden, nur weil man eine Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsstätte hat.
10. September, 2007 um 11:06 Uhr
Die Pauschale muß bestehen bleiben. Wer in einer größeren Stadt wohnt, hat die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Die Monatskarten dafür sind in der Regel auch für sonstige Fahrten zu nutzen. Wer jedoch auf dem Land wohnt, MUSS ein eigenes Fahrzeug haben, um zur Arbeit zu kommen. Man hat nicht nur höhere Fahrzeugkosten (durch mehr Verschleiß, öftere Inspektion etc.) und höheren Zeitaufwand (ich habe fast 2 Std. tägliche Fahrtzeit!!), und jetzt wird man auch noch dafür bestraft, indem die Pauschale gekürzt wurde.
Sollten wir Pendler jetzt nicht unsere Stellen kündigen, weil wir uns die Anfahrt nicht mehr leisten können??
Aber dann heißt es ja wieder vom Arbeitsamt, daß die Fahrt zumutbar ist…
10. September, 2007 um 20:25 Uhr
Wenn es um Abzocke geht beim Steuerzahler ist der Staat nicht kleinlich, aber wenn er aus seinem Topf was herausgeben soll, dann schon. Jedoch nicht bei unseren gewählten Volksvertreteter, die verdienen so viel, dass sie bestimmt freiwillig auf die Pendlerpauschale verzichten könnten. Ich würde gerne meinen Arbeitsplatzplatz wechseln, habe aber nur dann was davon, wenn die Pendlerpauschale erhalten bleibt auch unter 20 km, ansonsten sind bei den hohen Spritpreisen keine Änderungen drin, das ist für mich “Arbeitsplatzvernichtung”, danke lieber Staat ….
11. September, 2007 um 06:31 Uhr
Die Kürzung der Pendlerpauschale sollte aufgehoben werden, weil sie auf einer der vielen unsinnigen Regelungen gegen den arbeitenden Teil der Bevölkerung basiert.
11. September, 2007 um 10:52 Uhr
Die erneute Kürzung der Pendlerpauschale ist wieder einmal ein Zeichen, dass unsere Politiker ein Wenig eingleisig denken! (Es sei denn, dies ist ein geschicktes Ablenkungsmanöver um andere Dinge voranzutreiben?) Reicht es denn nicht, dass die Pendler jeden Tag Millioneneinnahmen für den Staat bedeuten (durch die entstehenden Kosten beim Fahren, vor allem mit dem eigenen PKW), jetzt müssen die regulär arbeitenden Bürger auch noch den Weg zur Arbeit selbst bezahlen. Damit wäre die Schere zwischen Hartz 4 und einem ausgeübten Beruf noch kleiner. Will uns der Staat damit etwas sagen?
11. September, 2007 um 16:56 Uhr
Es ist eine absolute Frechhet, dem Privatmann die Pauschale zu kürzen.
Jeder Geschäftsmann kann die Kosten für seinen Firmenwagen voll absetzen.
Also auch die Fahrten zur Arbeit.
Ich finde: Solange das Einkommen besteuert wird, muss auch der finanzielle Einsatz um es zu verdienen steuerfrei sein!
2. November, 2007 um 09:50 Uhr
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