Recht — Freier Weg für Feinstaubklagen
Geschrieben von tm
Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig geht hervor, dass Anwohner einen Rechtsanspruch auf Schutz gegen gesundheitsschädlichen Feinstaub haben.
Nach einer EU-Richtlinie vom Januar 2005 darf die Konzentration des gesundheitsschädlichen Feinstaubs die Menge von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschreiten.
In ihrem Urteil (BVerwG 7 C 36.07) entschieden die Richter einen Fall, in dem ein Anwohner der Landshuter Allee in München die Stadt verklagt hat, weil der vorgegebene Wert an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten wurde. Jetzt müssen die Richter überlegen, welche Maßnahmen sie der Stadt München auferlegen können, damit die Feinstaubbelastung nicht mehr zu hoch wird.
Sogar eine zeitweise Straßensperrung könnte dabei in Betracht kommen. Wer also in einem Straßendorf oder an einer vielbefahrenen Ortsdurchfahrt wohnt, kann sich in Zukunft aktiv gegen den Feinstaub wehren.
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