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Nov 15

Recht — Gesetz zur Datenspeicherung

Telekommunikation, Handy, Telefon, Verbrauchernews, Internet, Recht
Geschrieben von tm


Wenn diese Woche der Bundestag das Gesetz zur Datenspeicherung verabschiedet, werden alle Telefon und Internetdaten aller Bundesbürger für ganze sechs Monate archiviert. Bürgerrechtler und Datenschützer wollen die größte Massenklage dagegen einreichen, die es seit bestehen des Bundesverfassungsgerichts je gab.

Die geplante Massendatenspeicherung soll in erster Linie dem Schutz vor Terrorangriffen in Deutschland oder durch deutschansässige Personen verhindern. Dazu werden verschiedenste Daten über die entsprechende Verbindung gesammelt und für sechs Monate gespeichert. So können Behörden jederzeit, bei Verdacht, auf diese Daten zurück greifen.

Nun besteht allgemein die Furcht, dass solche Daten, welche persönlichste Inhalte haben, von anderen Diensten auch illegal missbraucht werden können. Teilweise werden bestimmte Daten sogar jetzt schon legal an ausländische Geheimdienste weitergegeben. Was diese dann damit machen, ist deren Geheimnis.

Nun wollen Datenschützer und Bürgerrechtler eine Sammelklage gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht einreichen. An dieser Verfassungsbeschwerde, in der jeder Bürger seine Rechte aus dem Grundgesetz geltend machen kann, nehmen ca. 7.000 Kläger teil. Zur Verfassungsbeschwerde gegen die umfassende Volkszählung im Jahr 1983 waren es ca. 1.300 Kläger.

Die Verfassungsbeschwerde scheint jedoch tatsächlich Aussicht auf Erfolg zu haben. Das konstitutionelle Fernmeldegeheimnis darf nicht in einem solchen Ausmaß eingeschränkt werden. Durch die Massendatenspeicherung würden alle Bürger unter Generalverdacht gestellt.

Bereits im Jahr 2003 beschlossen die Richter in Karlsruhe, dass ein konkreter Tatverdacht vorliegen müsse, um die Speicherung der Verbindungsdaten zu rechtfertigen. Allerdings könnte gar nicht das Bundesverfassungsgericht für die Entscheidung in dieser Frage zuständig sein, sondern der Europäische Gerichtshof (EuGH), da das deutsche Gesetz auf einer EU-Richtlinie basiert. Und die EU könnte damit ihre Kompetenz überschritten haben. Ein Klage aus Irland vor dem EuGH ist bereits anhängig.




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3 Kommentare zu “Recht — Gesetz zur Datenspeicherung”

  1. Anton Habersetzer meinte:

    Es ist eine Zumutung, was uns alles als Terroristen-Hatz verkauft wird. Wir werden
    schon genauso verblödet als wie es Bush mit seinen Leuten tut.
    Wie wäre es endlich die Ursachen anzugehen und uns darüber nicht andauernd
    zu belügen, wie man es auch lösen könnte. Zu Afghanistan har uns die Regierung
    nur die halbe Wahrheit gesagt und genauso die dem Israel-Krieg, weil die
    Politiker zu feige sind, die wahren Ursachen zu nennen. Hoffentlich zahlen diesen
    Schwachsinn die Bürger bei den Wahlen zurück.

  2. Max meinte:

    Gesetz zur Datenspeicherung - was so das?
    Anton Habersetzer hat recht!

  3. Max meinte:

    Gesetz zur Datenspeicherung - was soll das?
    Anton Habersetzer hat recht!