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Jul 17

Recht — heimliche Kontodaten Abfrage

Verbrauchernews, Recht
Geschrieben von aku


Ermittler und Steuerfahnder können in Deutschland jederzeit ohne Wissen der Betroffenen die Kontostammdaten Abfragen. Dieses wurde letzten Donnerstag durch das deutsche Bundesverfassungsgericht bestätigt und mehrere Klagen wurden dadurch abgewiesen.

Die Richter begründeten diese Entscheidung damit, dass mit dieser Gesetzesnorm nicht gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen würde. Einschränkungen gab es allerdings im Bereich der Sozialleistungen. Sozialbehörden haben nur noch unter bestimmten Vorraussetzungen das Recht Kontenstammdaten abzufragen. Eine neue Regelung muss bis Juni 2008 gefasst werden, die genauer über die Regelung zur Erhebung der Daten im Sozialbereich Auskunft gibt. Die derzeitige Gesetzesnorm besteht bereits seit dem Jahr 2003. Die Finanz- und Sozialbehörden haben demnach die Möglichkeit bei allen Banken, die in Deutschland ansässig sind, automatisiert auf die Kontostammdaten zugreifen zu können. Die Daten die sie dabei ermitteln sind unter anderem das Geburtsdatum, der Name, sowie die Kontonummer. Die deutschen Volksbankenbestätigten, dass diese Möglichkeit der Abfrage seitens der Behörden vielfach genutzt wird und die Zahl der Abfragen stetig steigt. So gab man bekannt, dass allein im Jahr 2006 über 80.000 Zugriffe von Steuerfahndern und Ermittlern getätigt worden seine, hinzu kommen noch die Abfragen, die von den Sozial- und Finanzbehörden getätigt wurden – rund 25.000. Rein technisch können die Behörden rund 7500 Kontoabfragen ab Tag vornehmen und die Zahl soll weiterhin steigen.




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