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Jan 16

Recht — Neues Unterhaltsrecht

Sonstiges, Verbrauchernews, Recht
Geschrieben von tm


Mit dem neuen Unterhaltsrecht findet der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit Einzug in das Scheidungsrecht. Nun müssen Geschiedene früher dafür sorgen, dass sie auf eigenen Beinen stehen.

Bislang mussten geschieden Ehepartner den gewohnten Lebensstandard des anderen aufrecht erhalten. Auch diese “Lebensstandardgarantie” gilt jetzt nicht mehr. Der Betreuungsunterhalt der Mutter für das Kind wurde nun auf drei Jahre begrenzt. Begründung dafür ist der Anspruch der Kinder auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr.

Nur in Ausnahmen kann der Betreuungsunterhalt verlängert werden. So zum Beispiel, wenn die Mutter keinen Job hat oder das Kind nicht außerhäuslich betreut werden kann. Bislang wurde der Unterhalt zwischen Elternteil und Kind aufgeteilt. Nun kommt das Kind auf jeden Fall zuerst zum Zug.

Außerdem wurde die Düsseldorfer Tabelle vereinfacht. In ihr stehen die Regelsätze für die Unterhaltshöhe der Kinder. So bekommen nun einige Kinder mehr Geld. Vor allem die im Osten der Republik. Somit ist die Reform des Unterhaltsrechts für Kinder ein enormer Gewinn.




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3 Kommentare zu “Recht — Neues Unterhaltsrecht”

  1. Maria meinte:

    ich finde es grundsätzlich nicht verkehrt. allerdings müßte es eine andere regelung geben, wenn der mann schuld an der trennung ist. sei es, dass er keine lust mehr hat oder weil er eine neue frau hat. dann ist es nicht richtig, das die frau, welche ihre karriere aufgrund der kinder zurückgestellt hat, hier noch mit bestraft wird und vielleicht noch den ganzen lebensstandart ändern muss. die kinder sind ja auch in gewisserweise damit bestraft, wenn sie zu ganztagsplätzen abgeschoben werden, nur weil die frau arbeiten muss.

  2. gerri meinte:

    Warum soll der Mann blechen, wenn die Kinder nicht bei ihm Wohnen?
    Man weis nicht ob das Geld überhaupt bei den Kindern ankommt.
    Beide (Vater&Mutter) sind verantwortlich für die Kinder.
    Ich würde mein Kind selber groß ziehen, als der psycho Ex die Klamotten zu finanzieren. Also warum sollte der Vater Unterhalt zahlen, wenn er seine Kinder alle 14 Tage sieht? Sie geht Arbeiten, bekommt Kindergeld und hat einen wohlhabenden Freund von dem sie ein Kind erwartet, weshalb soll ich dann Ihr Geld in den Hals stopfen?

  3. Michi meinte:

    Für die Kinder sollte schon gezahlt werden, allerdings müßte das Einkommen von beiden zur Unterhaltssicherung der Kinder herangezogen werden, nicht nur immer der Vater. Auch die Mutter muss ihr Teil dazu tun, soweit richtig, nur kann sie wie schon oft gehört, nicht dazu “gezwungen” werden, sie ist ja die Mutter! In meinem Fall ist das sogar so krass, Sie ging fremd, hab Sie dabei erwischt, und nun ratet mal, wer für alles aufkommen muß! Richtig! Sie sitzt auf der Couch und hält die Hände auf, beide Kinder sind über 13, also könnte Sie arbeiten gehen! Ich brauch mir um mein Geld für den Rest meines Lebens keine Gedanken mehr machen, das ist alles weg, Haus, Auto auch, und Urlaub geht gar nicht mehr und die Kinder seh ich auch schon über ein halbes Jahr nicht mehr, kann mir die Fahrt (230 km ein Weg) nicht leisten! So, nun sollte mal unsere Familienministerin über diese Dinge nachdenken, was da schief läuft,sozial Ausgewogen ist das hier in Deutschland nicht mehr, die zu bestrafen, die sich keiner Schuld bewusst sind! Zahlen und fröhlich sein!!! Gute Nacht Deutschland!

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