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Recht — Passivraucher dürfen Kündigen

Von tm 8 Mai 2007
 
Ein Gerichtsurteil besagt: Wer am Arbeitsplatz passiv rauchen muss, ohne, dass der Chef etwas dagegen unternimmt, kann kündigen und erhält sofort Leistungen von der Arbeitsagentur.

Die Richter eines Darmstätder Gerichts gaben damit einem 43 Jahre alten Arbeitnehmern recht, der bei seinem Arbeitgeber gekündigt hatte, weil er sich nicht mehr dem Passivrauch aussetzen wollte.

Der Arbeitgeber hatte das Rauchen in der ganzen Firma erlaubt. Die Bundesagentur für Arbeit verhängte dem 43-jährigen daraufhin eine Sperrfrist seiner Leistungszahlungen, da er sich nicht frühzeitig arbeitslos gemeldet hatte.

Das Urteil des Darmstätder Gerichts (AZ L 6 AL 24/05) gab der Agentur unrecht. Diese verzichtete auf weitere Rechtsmittel.
Keywords zu diesem Post: verbrauchernews, gesundheit und medizin, recht
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