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Reise — Wichtige Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck

Von vs 31 März 2007
 
Von den nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck sind alle Flughäfen der EU, der Schweiz, Norwegens und Islands betroffen. Und das auch bei Inlandsflügen!!

Es geht hauptsächlich um das Mitführen von Flüssigkeiten. Erlaubt ist pro Person ein ein Liter großer durchsichtiger Plastikbeutel, den man in Supermärkten oder Drogeriemärkten kaufen kann (er ist immer wieder verschießbar). In diesem müssen alle mitgeführten Flüssigkeiten in separaten Behältnissen mit maximal 100 ml pro Einheit verpackt, transportiert werden.

Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt!

Jetzt stellt sich die Frage: was gilt denn alles als Flüssigkeit? welche Artikel müssen in diesen Beutel verpackt werden?

Als Flüssigkeit gilt alles, was cremig, flüssig oder gelartig ist: Getränke, Crems, Lippenstifte, Rasierschaum, Parfum, Babynahrung, Medikamente.

Es gibt auch Gegenstände, die die 100 ml Grenze überschreiten dürfen. Es handelt sich um Babynahrung, Medikamente (Hustensaft), usw.

Also: wenn Sie auf die Idee kommen Ihr Lieblingsparfum im Handgepäck mitzuführen, lassen Sie es besser sein, denn sonst müssen Sie es zu guter Letzt noch am Anflughafen zurücklassen und das kann einem schon die Urlaubsstimmung etwas vermiesen!

Wer diese und weitere Urlaubspannen aus Unwissenheit vermeiden möchte, dem empfehle ich ohnehin, vor dem Abflug die Seite der Fluggesellschaft aufzurufen, um sich über die Richlinien beim Handgepäck zu informieren.

Beispiel: www.lufthansa.com bei Info und Service!
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