Reisen — Zoll gibt Tipps zu Souvenirs
Geschrieben von aku
Die Haupturlaubzeit hat begonnen und viele Urlauber kehren mit einem Souvenir im Gepäck zurück. Doch damit die Freude an der Errungenschaft auch bleibt und es am Zoll keine Probleme gibt, sollten alle Reisenden sich vorab informieren. Der Zoll stellt nützliche Informationen bereit und sagt, welche Andenken bedenkenlos mitgebracht werden können.
Informationen finden alle Interessierten auf der Homepage www.zoll.de, auf der es auch eine Broschüre zum herunterladen gibt. Grundsätzlich wird den Urlaubern von lebenden Exemplaren aus der Flora und Fauna. Wer Andenken mitbringt, die der Zoll nicht zulässt, muss neben der Einziehung der Waren eventuell auch mit Bußgeldern und Strafen rechnen. In vielen Ländern werden eine Reihe von Markenartikeln angeboten: so finden sich neben den verschiedensten Bekleidungsartikeln, auch Uhren, Taschen und Kosmetika von namhaften Herstellern. Die Produkte werden meist zu einem extrem günstigen Preis angeboten, doch auch hier rät der Zoll ab. Denn in der Regel handelt es sich hierbei um billige Imitationen, die meist sogar illegal sind. Zudem muss man damit rechnen, dass diese gesundheitsschädlich sind, da beispielweise giftige Farbstoffe bei der Herstellung verwendet werden. Auf eine ganz neue Änderung seit dem 15. Juni macht der Zoll zudem aufmerksam: Alle die Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen müssen bei der Ein- oder Ausreise in die EU eine schriftliche, eigenständige Anmeldung vornehmen, innerhalb der EU muss der Betrag nur mündlich angezeigt werden – und das auch nur nach Aufforderung. Bei dringenden Fragen hilft auch gern das Infocenter des Zolls unter 069/46997600.
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