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Software — Gesetzesänderung verbietet möglicherweise Sicherheits-ToolsVon js 20 Januar 2007Am 16. März diesen Jahres soll mit dem „Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung von Computerkriminalität“ die Nutzung verschiedener Software verboten werden. Dazu gehören leider auch einige Anwendungen, die von manchen Nutzern als Sicherheits-Tools verwendet werden. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung wird auch Software verboten, die einen wirklichen Nutzen hervorbringt – natürlich unter der Vorraussetzung, dass diese nicht für illegale Zwecke genutzt wird. Betont sei hierbei, dass es sich um Software handelt, die vielmehr der Überprüfung auf Schaddateien oder Sicherheitslücken dient. Diese Regelung wird höchstwahrscheinlich auch die Nutzung von Netzwerk-Scannern betreffen. Mit Netzwerk-Scanner, beispielsweise LAN Guard, hat der Nutzer die Möglichkeit, sein bestehendes Netzwerk auf Sicherheitslücken zu überprüfen. Auch Keylogger sollen zukünftig verboten werden. Keylogger nehmen eine Überwachungsfunktion des eigenen Computers vor, indem sie jede Tastatureingabe speichern. So kann der Nutzer nachvollziehen, ab Fremdeingriffen auf dem Computer erfolgt sind. Weiterhin betroffen sind wahrscheinlich Cmos Pwd 4.8 (Entschlüsselung des BIOS-Passwortes), Serials 2000 7.1 (Seriennummerverwaltung) sowie Netstumbler 0.40 (Anzeige verfügbarer WLANs). Grundlage dieser Verordnung ist der Missbrauch der oben genannten Anwendungen. So nützlich Sie auch sein können - sie stellen in den falschen Händen eine große Gefahr für Ihren Computer dar. Um sich vor den Missbrauch solcher Tools zu schützen, verwenden Sie Anti-Spyware, Firewalls sowie Process Explorer. Das Bundesministerium für Justiz hat entsprechend einen Gesetzentwurf sowie eine Pressemitteilung veröffentlicht. Kommentar schreiben |
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