Internet — Virtueller Diebstahl bedeutet realen Knast
Geschrieben von tm
Wenn diese Woche der Bundestag das Gesetz zur Datenspeicherung verabschiedet, werden alle Telefon und Internetdaten aller Bundesbürger für ganze sechs Monate archiviert. Bürgerrechtler und Datenschützer wollen die größte Massenklage dagegen einreichen, die es seit bestehen des Bundesverfassungsgerichts je gab.
Der über lange Jahre als sehr seriöses Unternehmen wirkende Siemens Konzern liefert sich einen Skandal nach dem anderen!
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zur Pendlerpauschale für nicht verfassungsgemäß und damit für unwirksam erklären. Dieser Blamage will die SPD entgehen und die Pendlerpauschale selbst reformieren.
Wie wir berichteten wurde ein Ebay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt, obwohl die Beweiskette an den Haaren herbeigezogen war. Dieses Urteil wurde nun widerrufen.
Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig geht hervor, dass Anwohner einen Rechtsanspruch auf Schutz gegen gesundheitsschädlichen Feinstaub haben.
Fast jeder hat es schon gemacht: am Arbeitsplatz im Internet surfen!
Der berühmt berüchtigte Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wird aller Voraussicht nach für ganze sechs Monate ins Gefängnis wandern. Zitat der Richterin: “Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.”.
Seit Anfang 2007 gelten die umstrittenen neuen Regelungen zur Pendlerpauschale. Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht mit deren Rechtmäßigkeit befassen.
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