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Jul 17

Telefon — Vorsicht bei Flatrate Angeboten

Telekommunikation, Verbrauchernews, Internet, Recht
Geschrieben von aku


Die steigende Konkurrenz am Markt sorgt für scheinbar deutlich günstigere Tarife unter den Telefonanbietern. Fast jeder Anbieter wirbt heute mit einer Flatrate, die Internetsurfen oder Telefonieren ohne Einschränkungen verspricht. Doch Vorsicht ist geraten, denn nicht immer handelt es sich um eine Pauschale, die ohne Einschränkungen genutzt werden darf.

So finden sich beispielweise Einschränkungen in Bezug auf die Anrufziele oder auch der Nutzungsdauer. Grundsätzlich sollten vor Vertragsabschluss die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sorgfältig studiert werden. Häufig wird hierin die Flatrate auf ein bestimmtes Gesprächsminutenkontingent oder eine festgeschriebene Datennutzung pro Monat eingeschränkt. Wer diese Einschränkungen überschreitet, der muss entweder mit deutlichen Mehrkosten oder sogar mit der Kündigung seitens des Anbieters rechnen.

Doch auch die allgemeinen Geschäftbedingungen der Anbieter sind oft schwammig geschrieben. So finden sich bei einigen Anbietern Passagen wie „keine übermäßige Nutzung“ oder „nicht gestattet ist die volumenunabhängige Berechnungsweise“. Hier kann sich der Kunde auf keine konkreten Zahlen berufen. Dem Anbieter selbst ermöglicht diese Formulierung, die Auslegung nach Bedarf. So hat er in diesen Fällen jederzeit das Recht Vielnutzern eine Kündigung auszusprechen.

Anbieter mit derartigen AGB’s sollten lieber nicht gewählt werden. An festgelegten Datenvolumen und Telefonminuten können Verbraucher später nicht rütteln.

Wer jedoch Ärger mit dem Anbieter auf Grund von schwammigen Formulierungen in den AGB’s hat, der kann sich auch an die Verbraucherzentralen wenden, die einem mit rechtlichen Rat zur Seite stehen.




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