Silvesterfeuerwerk — Blechkarossen kaum in Gefahr Kostenlos — Produkttester gesucht
Dez 28

Versicherung — Keine Reisekosten von der Kasse

Gesundheit, Reise, Verbrauchernews, Versicherungen, Recht
Geschrieben von ma


Europäischer Gerichtshof entscheidet über Behandlungskosten im Ausland.

Lässt sich ein Patient auf Kosten seiner gesetzlichen Krankenversicherung in einem anderen Land der Europäischen Union stationär behandeln, muss die Kasse nur für die Behandlungskosten sowie die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik aufkommen. Das entschied, laut einem Bericht der Apotheken Umschau, der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C 466/04). Ausgaben für die An- und Abreise sowie sonstige Kosten, auch von Begleitpersonen, sind nicht erstattungsfähig.

Um eine günstige Versicherung zu finden, die Ihren Ansprüchen entspricht, können Sie unseren kostenlosen Versicherungsvergleich in Anspruch nehmen.




Verwandte Themen im Consumerblog:

Keine verwandten Themen vorhanden...


Artikel hier empfehlen:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Newskick Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Diigo


Keywords zu diesem Post: none