Wasserschaden durch unbeaufsichtigte Waschmaschine! Hausratsversicherung muss zahlen!
Geschrieben von vs
In vielen Haushalten passiert täglich das gleiche: Waschmaschine, Spülmaschine, Staubsauger usw. laufen auf Hochtouren und das nicht selten ohne Aufsicht!
Oft nutzt man die Zeit, in der die Wasch- oder Spülmaschine läuft, um noch andere Dinge zu erledigen, ob es Gartenarbeit ist, oder die letzten Einkäufe vorm Wochenende anstehen: die Geräte sind letztlich unbeaufsichtigt!
Doch nicht selten passiert es gerade dann, dass das Gerät kaputt geht und ausläuft, wodurch letztlich ein großer Schaden entstehen kann!
Ein Fall für die Hausratversicherung? Diese windet sich ja meist ersteinmal um die Zahlung und behauptet, es wäre ein grob fahrlässiges Vergehen, das Gerät ohne Aufsicht zu lassen, was eine Schadensregulierung seitens der Versicherung ausschließt.
Doch das Kölner Gericht entschied genau solch einen Fall anders: die Hausrat Versicherung musste den Schaden regulieren (AG Köln, Az.: 144 C 41/06 ) ! Anders wäre es gewesen, wenn der Wasserschaden durch ein altes Gerät entstanden wäre, bei dem mit einem Defekt zu rechnen gewesen wäre!
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